Mieter haben Anspruch auf Mietzinsreduktion
Am 1. Juni wird der neue Hypothekar-Referenzzinssatz durch das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben, wobei es sehr wahrscheinlich ist, dass er von den aktuellen 1,75 Prozent auf 1,5 Prozent fallen wird. Der Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz hat für diesen Fall eine Flyeraktion vorbereitet, sodass möglichst viele Mieter die ihnen zustehende Mietzinsreduktion einfordern. Die Post wird sämtliche Briefkästen der Kantone St. Gallen, Thurgau und Appenzell mit den Flyern bestücken, sofern sie keinen Stopp-Werbe-Kleber aufweisen. Die Broschüre fordert die Mieter dazu auf, online zu berechnen, um wie viel ihre Miete durch die Senkung des Referenzzinssatzes reduziert werden sollte. Wer einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion habe, solle dem Vermieter einen Brief mit dem Senkungsbegehren schreiben. Das ist wichtig, denn die wenigsten Vermieter geben die Senkung automatisch weiter. Sinkt der Hypothekar-Referenzzinssatz auf 1,5 Prozent, handelt es sich um ein historisches Tief.