Wie Sie Ihre Immobilie effizient auf den Markt bringen Tipps für den Hausverkauf

Möchten Sie Ihr Haus verkaufen? Unsere nützlichen Tipps dienen Ihnen zur Orientierung.

Ihre Immobilie erfolreich verkaufen Die wichtigsten Punkte

  • Wenden Sie sich an Ihre Bank, um Steuer- und Finanzierungsfragen bereits im Voraus zu klären
  • Ermitteln Sie den aktuellen Marktwert der Immobilie
  • Nehmen Sie bei Bedarf Optimierungsmassnahmen zur Marktwertsteigerung vor
  • Präsentieren Sie Ihre Immobilie (Verkaufsexposé und Gestaltung sowie Platzierung der Anzeigen)
  • Optimale optische Aufbereitung: Home Staging ist eine bewährte Verkaufsstrategie zur Vermarktung einer Immobilie. Dabei wird die Immobilie so aufbereitet, dass möglichst viele Kaufinteressenten darin wohnen möchten. Somit trägt diese Strategie dazu bei, die Ausschreibungsdauer zu verkürzen und einen Top-Verkaufspreis zu erzielen.
  • Beschaffen Sie sich Informationen über Interessenten und potenzielle Käufer
  • Führen Sie Besichtigungstermine durch
  • Verhandeln Sie über den Preis und beauftragen Sie den Notarvertrag
  • Prüfen Sie alle relevanten Unterlagen (Grundrisspläne, Baugenehmigung, Baulastenverzeichnis, Versicherungspolicen, Energieausweis)
  • Vereinbaren Sie den Notartermin zur Vertragsabwicklung

Achtung! Grundstückgewinnsteuer beachten

Beim Hausverkauf wird eine sogenannte Grundstückgewinnsteuer fällig. Hier die wichtigsten Facts dazu:

  • Die Grundstückgewinnsteuer wird auf den Kapitalgewinn aus dem Verkauf erhoben und ist je nach Kanton unterschiedlich.
  • Die Grundstückgewinnsteuer ist umso tiefer, je länger Sie das Haus bewohnt haben. Gewisse Kantone zählen dies in Jahren, andere in Monaten.
  • Ersatzbeschaffung: Verkaufen Sie Ihr Haus und kaufen Sie dafür ein Neues, wirkt sich das ebenfalls auf die Grundstückgewinnsteuer aus.
  • Die Wohngemeinde ist deshalb bereits vor dem Kauf schriftlich über die geplante Ersatzbeschaffung zu informieren. Die Grundstückgewinnsteuer wird dann zwar veranlagt aber vorläufig aufgeschoben.
  • Üblich für die Frist einer Ersatzbeschaffung sind ein bis fünf Jahre. Wird das neue Haus innerhalb dieser Frist gekauft, bleibt die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben und zwar in der Höhe des Grundstückgewinnanteils, der in den Kauf des neuen Hauses investiert worden ist. Das heisst konkret, dass die Steuer erst fällig wird, wenn auch das zweite Haus verkauft ist.
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