Der Bau ist an viele Bedingungen geknüpft
Als Konzessionsland wird am Ufer des Zürichsees dasjenige Land bezeichnet, das dem See abgerungen wurde. Es untersteht der Aufsicht des Kantons und Eigentümer in diesen Gebieten verpflichten sich, keine überdimensionierten Bauten wie beispielsweise ein grosses Einfamilienhaus am Seeufer zu bauen, das Land für öffentliche Zwecke zu sichern und den öffentlichen Zugang zum See zu gewährleisten.
Was muss beachtet werden?
Im Uferbereich, das heisst zwischen Bahn und See, können Sie ein Einfamilienhaus bauen, allerdings muss es so gebaut werden, dass der See immer wieder sichtbar ist. Im Gewässerraum selbst, der vom Ufer fünfzehn Meter ins Landesinnere reicht, ist es verboten, ein Einfamilienhaus zu bauen. Dieses Gebiet wird bis Ende 2018 noch genau abgesteckt. Sämtliche Rahmenbedingungen zur Bebauung, Gestaltung und Zugänglichkeit zum See werden in absehbarer Zeit festgelegt. So wird es vielleicht bald für mehr Menschen möglich sein, ein Einfamilienhaus am See zu bauen.
Sache der einzelnen Gemeinden
Die Details für jede Seeparzelle halten dann alle Gemeinden individuell in ihren Bau- und Zonenordnungen (BZO) fest. Diese werden alsdann als Richtlinien gelten, um ein Einfamilienhaus zu bauen. Ab Inkrafttreten des regionalen Richtplans haben die Gemeinden drei Jahre Zeit für die Ausarbeitung dieser Richtlinien. Während dieser Zeit gelten Übergangsbestimmungen. Beispielsweise dürfen die Gemeinden im Bereich des Ufers keine Bauänderungen bewilligen, die diese Planung nachteilig beeinflussen könnten. Dies könnte aber dazu führen, dass momentan niemand mehr ein Einfamilienhaus bauen kann, da sich die Gemeinden wohl weniger die Finger an Baubewilligungen verbrennen wollen.