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Wohnen im Kuhstall Nicht mehr bewirtschaftete Ställe einfach in Wohnungen umbauen

Datum
22.05.2017

Die Raumplanungskommission des Ständerats (UREK) hat beschlossen, dass nicht mehr bewirtschaftete Maiensässe, Ställe oder andere ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Gebäude einfacher in Wohnungen umgebaut werden dürfen. Ansonsten droht nämlich zahlreichen Gebäuden ausserhalb der allgemeinen Bauzone der Zerfall.

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Graubünden und Wallis Initiative zum erleichterten Umbauen von landwirtschaftlichen Gebäuden

In den Kantonen Graubünden und Wallis gab es Standesinitiativen, die verlangen, dass nicht mehr bewirtschaftete landwirtschaftliche Gebäude ausserhalb der Bauzone zu Wohnungen umfunktioniert werden dürfen. Die UREK bewertet es jedoch nicht als angemessen, mehrere hunderttausend solcher Gebäude umzubauen. Daher wurden die Initiativen einstimmig abgelehnt. Die Idee soll aber in die laufende Revision des Raumplanungsgesetzes aufgenommen werden. Es wird insgesamt darauf abgezielt, intensivere oder störende Nutzungen dieser Gebäude zu vermeiden.

Umstrittene Initiative Ein Fall für den Ständerat

Es gibt kantonale Richtpläne zur Umnutzung von bestehenden Bauten, doch sowohl der Kanton Wallis wie auch der Kanton Graubünden stehen dem kritisch gegenüber. Land ausserhalb der Bauzone habe in ländlich geprägten Kantonen nicht dieselbe Bedeutung wie in städtisch geprägten, weshalb sie keine einheitlichen bundesrechtlichen Regelungen befürworten. Der Kanton St. Gallen wiederum verlangt, dass die Kantone den Gemeinden die Bewilligung von unbedeutenden Bauten ausserhalb der allgemeinen Bauzone überlassen, da dies den Prozess stark vereinfachen würde. Sowohl die Standesinitiativen als auch die Motion werden nun an den Ständerat weitergereicht.

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