Initiative zum erleichterten Umbauen von landwirtschaftlichen Gebäuden
In den Kantonen Graubünden und Wallis gab es Standesinitiativen, die verlangen, dass nicht mehr bewirtschaftete landwirtschaftliche Gebäude ausserhalb der Bauzone zu Wohnungen umfunktioniert werden dürfen. Die UREK bewertet es jedoch nicht als angemessen, mehrere hunderttausend solcher Gebäude umzubauen. Daher wurden die Initiativen einstimmig abgelehnt. Die Idee soll aber in die laufende Revision des Raumplanungsgesetzes aufgenommen werden. Es wird insgesamt darauf abgezielt, intensivere oder störende Nutzungen dieser Gebäude zu vermeiden.
Ein Fall für den Ständerat
Es gibt kantonale Richtpläne zur Umnutzung von bestehenden Bauten, doch sowohl der Kanton Wallis wie auch der Kanton Graubünden stehen dem kritisch gegenüber. Land ausserhalb der Bauzone habe in ländlich geprägten Kantonen nicht dieselbe Bedeutung wie in städtisch geprägten, weshalb sie keine einheitlichen bundesrechtlichen Regelungen befürworten. Der Kanton St. Gallen wiederum verlangt, dass die Kantone den Gemeinden die Bewilligung von unbedeutenden Bauten ausserhalb der allgemeinen Bauzone überlassen, da dies den Prozess stark vereinfachen würde. Sowohl die Standesinitiativen als auch die Motion werden nun an den Ständerat weitergereicht.