Wer sich nicht daran hält, der muss gehen
Überall rund um das Haus ist Rauchen verboten: sowohl in der Wohnung, im Treppenhaus, auf dem Balkon als auch in der Tiefgarage. Was passiert, wenn jemand eine Wohnung mietet, Nichtraucher ist, aber sich nicht strikte an das Rauchverbot hält oder zu einem späteren Zeitpunkt zum Raucher wird? Alle Mieter haben im Rahmen des Mietvertrags eine Nichtrauchervereinbarung unterschrieben. Halten sie sich nicht daran, werden sie erst verwarnt. Bei wiederholtem Rauchen in der Wohnung, auf dem Balkon oder sonstigen Einrichtungen der Immobilie, wir ihnen gekündigt.
Diskriminierung oder Segen?
Die Wohnung für Nichtraucher wird einerseits stark kritisiert, da sie einen starken Eingriff in die Lebensgestaltung eines Mieters darstellt und da eine klare Segmentierung von Mietern vorgenommen wird. Problematisch ist dies insofern, als dass Menschen, die nicht in gängige Schemata passen, irgendwann keine Wohnung mehr finden. Denken wir zum Beispiel an Wohnungen, die nur an Menschen ohne Haustiere, ohne Velo oder ohne Kinder vermietet werden. In diesem Fall handelt es sich klar um Diskriminierung, denn gewisse Bevölkerungsteile werden kategorisch ausgeschlossen.