Strenge Regeln für Ausländer
Immobilien sind in der Schweiz ein begehrtes Gut – nicht nur bei Schweizern sondern auch bei Ausländern. Die Justizministerin Simonetta Sommaruga will dem Erwerb von Immobilien durch Ausländer deshalb enge Grenzen setzen. Viele Schweizer sehen den Grund für die erhöhten Preise für Immobilien und Mietwohnungen bei den ausländischen Käufern.
Deshalb hat das Justizministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt mit dem Ziel, das ohnehin nicht sehr liberale Schweizer Immobilienrecht weiter zu verschärfen. Bereits seit 1985 dürfen Ausländer nur Immobilien als Ferienwohnungen kaufen, wenn sich diese in definierten Zweitsitzzonen befinden. Wer sich an einem anderen Ort eigene Immobilien zulegen will, muss am selben Ort auch seinen Erstwohnsitz anmelden.
In Zukunft nur noch mit Bewilligung?
Die Justizministerin will sogar noch weiter gehen: Ausländer sollen in Zukunft auch dann eine Bewilligung einholen müssen, wenn sie Immobilien als Erstwohnsitz kaufen möchten. Nach zwei Jahren müssen sie ihre Immobilien zudem wieder verkaufen, wenn sie den Wohnsitz wechseln. Ausnahmen würden Bürger von Staaten darstellen, die mit der Schweiz ein Freihandelsabkommen geschlossen haben. Immobilienexperten fürchten aber, dass solch strikte Regelungen den Schweizer Immobilienmarkt einbrechen lassen könnten, denn wenn ausländische Investoren keine Investitionen mehr tätigen können oder Immobilien wieder verkaufen müssen, führt dies zwangsläufig zu einem höheren Preisdruck.
Zudem zeichnet sich im Bereich Immobilien ein Angebotsüberhang ab. In den letzten Jahren wurde sehr viel gebaut und so sinken die Eigenheimpreise und die Mietzinse momentan in vielen Regionen der Schweiz.