Gebäuderversicherung fast in der ganzen Schweiz obligatorisch
Mit Ausnahme der Kantone Wallis, Genf, Tessin und Appenzell Innerrhoden (ausser Bezirk Oberegg) ist die Gebäudeversicherung in allen Schweizer Kantonen obligatorisch. Ansprechpartner für die Versicherung ist die kantonale Gebäudeversicherung. Nur in den Kantonen Schwyz, Obwalden, Uri und Appenzell Innerrhoden (nur Oberegg) können sich die Hausbesitzer an einen privaten Versicherer wenden. Gerade bei privaten Versicherern lohnt es sich, mehrere Offerten einzuholen, denn die Prämien können sich stark unterscheiden.
Die Privathaftpflichtversicherung
Eine weitere obligatorische Versicherung ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie kommt zum Zug, wenn beispielsweise eine Besucherin auf der nassen Treppe ausrutscht und sich das Bein bricht. Sie übernimmt Schäden an Personen oder Sachen, die gegenüber Dritten verursacht wurden, allerdings nur bei Einfamilienhäusern, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, und bei Mehrfamilienhäuser ohne Gewerberäume mit maximal drei Wohnungen, von denen der Besitzer eine bewohnt. Wenn der Besitzer das Gebäude nicht selbst bewohnt oder die Immobilie mehr als drei Wohnungen beherbergt, muss der Eigentümer eine Gebäudehaftpflichtversicherung abschliessen.
Zahlreiche Versicherungen sind freiwillig abzuschliessen
In der Schweiz ist es freiwillig, eine Erdbebenversicherung abzuschliessen. Meist ist der Selbstbehalt im Schadenfall ohnehin sehr hoch, weshalb oft über den Nutzen dieser Versicherung debattiert wird. Weiter gibt es eine Gebäudewasserversicherung für Wasserschäden, eine Hausratversicherung für den Fall eines Brandes, einer Überschwemmung oder eines Diebstahls, eine Glasbruchversicherung und diverse Versicherungen wie eine Absicherung gegen Mietzinsausfall oder eine Rechtsschutzversicherung.
Auf Vergleichsseiten wie beispielsweise Comparis können Sie einfach und transparent Versicherungsdienstleistungen und -prämien vergleichen. Das ist die Mühe auf jeden Fall wert.