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Einfamilienhaus mit Köpfchen kaufen Darauf sollten Sie achten, wenn Sie ein Einfamilienhaus kaufen

Datum
19.05.2017

Hauskäufer handeln vielfach aus dem Bauch heraus und können bei unseriösen Verkäufern schnell zum willkommenen Opfer werden. Wir zeigen Ihnen ein paar Tipps und Tricks für den Kauf Ihrer Immobilie auf.

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Hauskauf Verlassen Sie sich auf das Urteil eines Experten

Wenn Sie auf eigene Faust ein Einfamilienhaus kaufen möchten, sollten Sie verschiedene Aspekte genau anschauen. Immobilienanzeigen sind meist sehr vielversprechend geschrieben, doch behalten Sie im Kopf, dass diese Angaben nicht verbindlich sind und somit kein Verkäufer dafür haftet. Nehmen Sie unbedingt einen Bauexperten mit für die Besichtigung. Möchten Sie als Laie ein Einfamilienhaus kaufen, ist dies unerlässlich. Nur zu leicht können Sie von einem äusserlich ansprechenden Einfamilienhaus in die Irre geführt werden und kaufen dann womöglich die nur allzu bekannte Katze im Sack.

Vor dem Kauf Holen Sie umfassende Informationen ein

Ein Einfamilienhaus zu kaufen ist normalerweise, wenn überhaupt, eine einmalige Situation im Leben. Deshalb sollten Sie ausführliche Informationen über das Einfamilienhaus einholen und es nur dann kaufen, wenn wirklich alles stimmt. Bei der Gemeinde oder den Nachbarn erfahren Sie mehr über die Geschichte des Einfamilienhauses, das Sie kaufen möchten. Wie hoch ist der Steuerfuss in der Gemeinde? Gibt es eine Handänderungssteuer? Studieren Sie gemeinsam mit einer Fachperson den Bebauungsplan, das Baureglement und die Verkaufsdokumentation. Beim Grundbuchamt erfahren Sie alles über die Eigentumsverhältnisse, Servitute, Hypotheken und Belastungen.

Besichtigung durch den Experten Alle Aspekte berücksichtigen

Gedenken Sie, ein Einfamilienhaus ab Plan zu kaufen, sollten Sie unbedingt einen Bauexperten beiziehen. Dieser weiss Bescheid, wie eine Verkaufsdokumentation für ein Haus ab Plan zu lesen ist und wie mit Spezialwünschen und Mängelrechten umzugehen ist.

Allenfalls wird eine Schätzung des Hauses notwendig, die Sie bei einer Bank oder einem Gutachter anfordern können. Geben Sie zudem im Vertrag besonders Acht auf folgende Klauseln: Gewährleistungsausschluss für Mängel, die Grundstückgewinnsteuer, das Vorkaufsrecht und allfällige bestehende Mietverträge.

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