Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung wird auf die geschätzte Summe Ihrer Wertgegenstände ausgestellt und kommt in folgenden Fällen zum Einsatz:
- Einbruch und Diebstahl
- Feuer
- Wasser
Achten Sie insbesondere darauf, die Versicherungssumme in regelmässigen Abständen Ihrem aktuellen Besitz anzupassen und berechnen Sie die Summe auf Basis des Neuwerts. Nur so profitieren Sie im Schadenfall optimal von Ihrer Hausratversicherung.
Privathaftpflicht
Ein Bekannter hilft Ihnen beim Umzug. Beim Verladen in den Transporter entgleitet ihm ein Glastisch, der in tausend Stücke zersplittert. Hier kommt die Privathaftpflichtversicherung Ihres Bekannten ins Spiel, die den Schaden vollumfänglich übernimmt. Ansprüche von Personen, die mit dem Versicherten im gleichen Haushalt leben, werden von der Privathaftpflicht nicht übernommen. Die Privathaftpflicht gilt zudem für:
- Personenschäden
- Sachschäden
Rechtsschutz
Besitzen Sie zu Ihrer Immobilie beispielsweise einige Parkplätze, die jedoch immer von anderen Fahrzeughaltern besetzt sind. Entgegen mehrmaliger Ermahnungen sind die Fahrzeughalter unbelehrbar und die Lage führt zu einem Rechtsstreit. In solchen Belangen hilft Ihnen ein Rechtsschutz zuverlässig:
- Eigentumsrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Vertragsrecht
- Nachbarrecht
- Personen- und Familienrecht
- Schadenersatzrecht
- Strafrecht
- Arbeitsrecht
- Versicherungsrecht
Gebäudeversicherung
Jeder Hausbesitzer sollte eine Gebäudeversicherung abschliessen. Diese umfasst Schäden, die durch folgende Ereignisse verursacht werden:
- Feuer: Brand, Blitzschlag
- Elementarereignisse: Lawinen, Hochwasser, Sturm, Steinschlag, Erdrutsch
- Einbruch
- Glasbruch
Bis auf ein paar Ausnahmen ist die Gebäudeversicherung in allen Kantonen obligatorisch. Ausnahmen sind folgende Kantone: AI, GE, OW, SZ, TI, UR und VS.
Bauversicherung
Für kleinere Umbauten reicht möglicherweise bereits die Privathaftpflichtversicherung als Schutz, doch für grössere Umbauten sollten Sie unbedingt eine Bauversicherung abschliessen, die folgende Fälle deckt:
- Bauunfälle
- mutwillige Beschädigungen durch Dritte
- Haftpflichtansprüche
- weitere Risiken, die durch die Bautätigkeit entstehen
Lebensversicherung
Haben Sie erst den Traum vom Eigenheim verwirklicht, sollten Sie für den Fall der plötzlichen Erwerbsunfähigkeit jeder beteiligter Person gerüstet sein. Sichern Sie sich durch eine Lebensversicherung ab und integrieren Sie verschiedene Leistungen:
- Amortisationsplan
- Risikoabdeckung fürs Amortisationsziel
- Risikodeckungen (ergänzend zur 1. und 2. Säule)
Unfallversicherung für Hausangestellte
Egal ob Sie eine Nanny oder eine Putzfrau beschäftigen, Sie müssen in der Schweiz obligatorisch eine Versicherung für Hausangestellte abschliessen. Diese umfasst bei Unfällen folgende Leistungen:
- Deckung aller Berufsunfälle während der Arbeit und auf dem direkten Arbeitsweg
- Kosten für den Transport ins Spital, ambulante Behandlungen, Spital- oder Kuraufenthalt
- Taggelder, IV-Rente, Hinterlassenen-Rente, Integritäts- oder Hilflosen-Entschädigung
- Deckung aller Hausangestellten im Privathaushalt